In Österreich müssen Überprüfungen bei Zugmaschinen (mit mehr als 25 km/h), selbst fahrenden Arbeitsmaschinen über 30 km/h bzw. Anhänger (mit denen 25 km/h überschritten werden darf) in periodischen Abständen durchgeführt werden.
Den Termin für die nächste Überprüfung sehen Sie auf der Überprüfungsplakette. Mit der Prüfplakette und dem Eintrag ins Serviceheft wird die Durchführung der Arbeiten an Ihrer Zug- und Arbeitsmaschine oder Ihrem Anhänger bestätigt. Melden Sie Ihre Fahrzeuge rechtzeitig zum "Pickerl“ an.